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Häufig gestellte
Fragen
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Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an kontakt@praxis-sottong.de und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie oft sollte ich zur zahnärztlichen Kontrolle kommen?
Die Häufigkeit der empfohlenen Kontrollen richtet sich nach dem individuellen Kariesrisiko des Patienten und wird bei Ihrem ersten Termin festgelegt. Grundsätzlich sind zwei Kontrollen pro Jahr empfehlenswert. Diese werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen.
Ich habe Zahnschmerzen, was kann ich tun?
Zu unseren Praxisöffnungszeiten können Sie uns selbstverständlich jederzeit anrufen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie online über unsere Webseite den nächsten freien Termin buchen. Wir bemühen uns, genügend Kapazitäten für akute Schmerzfälle bereitzuhalten, um eine kurzfristige Behandlung zu ermöglichen. In Akutfällen während des Wochenendes oder an Feiertagen erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 01805 / 986700 (kostenpflichtige Anrufbeantworteransage).
Warum werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen übernommen?
Die Krankenkassen sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, die „notwendigen“ Leistungen zu übernehmen. Was notwendig ist, steht im §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Aus diesem Grund werden beispielsweise hochwertige Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich und vollkeramische Kronen nicht gänzlich von der Krankenversicherung bezahlt.
Bekomme ich eine professionelle Zahnreinigung (PZR) von der Krankenkasse bezahlt?
Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung und wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Viele gesetzliche Krankenversicherungen bezahlen jedoch mittlerweile einen Zuschuss, wenn Sie nach der Reinigung Ihre Rechnung einreichen. Dieser ist individuell und kann bei Ihrem jeweiligen Versicherer erfragt werden.
Was ändert sich durch die Umstellung auf das E-Rezept?
Mit der Umstellung auf das E-Rezept können Sie Ihre verordneten Medikamente direkt mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abholen, ein Papierrezept ist nicht mehr erforderlich.
Was muss ich bei der Erstellung eines Heil-und-Kostenplanes beachten?
Sollte bei Ihnen ein Zahnersatz nötig sein, beantragen wir diesen mit Ihrer Zustimmung direkt bei Ihrer Krankenversicherung. Sie selbst müssen in der Regel nicht mehr mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten. Nach Bearbeitung durch die Krankenversicherung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Kosteninformation per Post zu Ihnen nach Hause.
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Unser Team besteht aus tatkräftigen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Aufgabenbereichen.